Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), offiziell Verordnung (EU) 2024/1781, ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie bildet das Herzstück der EU-Strategie für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und schafft die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass.
Wichtiger Hinweis
Die ESPR ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich – von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Waren, die in der EU verkauft werden.
Ziele der ESPR-Verordnung
Die Verordnung verfolgt mehrere ambitionierte Ziele im Rahmen des European Green Deal:
Kreislaufwirtschaft
Förderung von Reparatur, Wiederverwendung und Recycling durch verbesserte Produktgestaltung
Umweltschutz
Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Produktlebenszyklus
Transparenz
Bessere Informationen für Verbraucher, Unternehmen und Behörden durch den DPP
Marktüberwachung
Effektivere Kontrolle durch standardisierte, digitale Produktinformationen
Anwendungsbereich der ESPR
Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden – mit wenigen Ausnahmen:
Erfasste Produkte:
- Textilien und Bekleidung
- Elektronik und Elektrogeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Möbel und Einrichtungsgegenstände
- Bauprodukte und Baustoffe
- Fahrzeuge und Komponenten
- Verpackungen
- Chemikalien und Kunststoffe
Ausnahmen:
- Lebensmittel und Futtermittel
- Arzneimittel
- Lebende Organismen
- Medizinprodukte (teilweise)
- Fahrzeuge (separates Regelwerk)