Rechtliche Grundlagen

EU-Verordnung zum
Digitalen Produktpass

Die ESPR-Verordnung (Ökodesign für nachhaltige Produkte) bildet die rechtliche Basis für den Digitalen Produktpass. Hier erfahren Sie alles über die EU-Vorschriften, delegierte Rechtsakte und Ihre Compliance-Pflichten.

Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), offiziell Verordnung (EU) 2024/1781, ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten. Sie bildet das Herzstück der EU-Strategie für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft und schafft die rechtliche Grundlage für den Digitalen Produktpass.

Wichtiger Hinweis

Die ESPR ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und erweitert deren Anwendungsbereich erheblich – von energieverbrauchsrelevanten Produkten auf nahezu alle physischen Waren, die in der EU verkauft werden.

Ziele der ESPR-Verordnung

Die Verordnung verfolgt mehrere ambitionierte Ziele im Rahmen des European Green Deal:

Kreislaufwirtschaft

Förderung von Reparatur, Wiederverwendung und Recycling durch verbesserte Produktgestaltung

Umweltschutz

Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks über den gesamten Produktlebenszyklus

Transparenz

Bessere Informationen für Verbraucher, Unternehmen und Behörden durch den DPP

Marktüberwachung

Effektivere Kontrolle durch standardisierte, digitale Produktinformationen

Anwendungsbereich der ESPR

Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden – mit wenigen Ausnahmen:

Erfasste Produkte:

  • Textilien und Bekleidung
  • Elektronik und Elektrogeräte
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Bauprodukte und Baustoffe
  • Fahrzeuge und Komponenten
  • Verpackungen
  • Chemikalien und Kunststoffe

Ausnahmen:

  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Arzneimittel
  • Lebende Organismen
  • Medizinprodukte (teilweise)
  • Fahrzeuge (separates Regelwerk)

EU-Batterieverordnung 2023/1542

Die erste produktspezifische Verordnung mit verpflichtendem Digitalem Produktpass

Der Batteriepass

Verpflichtend ab Februar 2027

Die EU-Batterieverordnung führt als erste Regelung einen verpflichtenden Digitalen Produktpass ein. Der sogenannte "Batteriepass" gilt für:

  • EV-Batterien: Batterien für Elektrofahrzeuge
  • LMT-Batterien: Leichte Transportmittel (E-Bikes, E-Scooter)
  • Industriebatterien: Mit einer Kapazität über 2 kWh

Pflichtangaben Batteriepass

  • Hersteller und Produktidentifikation
  • CO₂-Fußabdruck der Herstellung
  • Recyclinganteil (Kobalt, Lithium, Nickel, Blei)
  • Kapazität und Leistungsdaten
  • Lebensdauer und State of Health
  • Demontage- und Recyclinginformationen
  • Due-Diligence-Nachweise Lieferkette

Zeitplan Batterieverordnung

Aug 2023 Verordnung in Kraft
Aug 2024 CE-Kennzeichnung Pflicht
Feb 2027 Batteriepass verpflichtend
2031 Recyclingquoten verschärft

Delegierte Rechtsakte

Die konkreten Anforderungen werden durch produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt

Die ESPR-Verordnung selbst legt nur den Rahmen fest. Die konkreten Anforderungen für einzelne Produktkategorien werden durch delegierte Rechtsakte der EU-Kommission definiert. Diese legen fest:

1

Datenanforderungen

Welche Informationen müssen im DPP enthalten sein? Pflicht- und optionale Felder je Produktkategorie.

2

Technische Standards

Datenformate, Schnittstellen und Interoperabilität mit dem EU-Registrierungssystem.

3

Zugriffsrechte

Welche Nutzergruppen erhalten Zugang zu welchen Datenkategorien?

4

Übergangsfristen

Konkrete Stichtage, ab wann der DPP für welche Produkte verpflichtend wird.

5

Leistungsanforderungen

Mindeststandards für Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit.

6

Kennzeichnungspflichten

Vorgaben für QR-Codes, Labels und sichtbare Produktkennzeichnungen.

Aktueller Stand: Die EU-Kommission erarbeitet derzeit die delegierten Rechtsakte für prioritäre Produktkategorien. Für Textilien, Elektronik und Bauprodukte werden die ersten Entwürfe 2025/2026 erwartet.

EU Green Deal &
Circular Economy Action Plan

Der Digitale Produktpass ist ein zentrales Element des European Green Deal und des Circular Economy Action Plan (CEAP). Diese Strategien verfolgen das Ziel, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Verbundene EU-Initiativen

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Sorgfaltspflichten für Lieferketten, deren Nachweise im DPP dokumentiert werden

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Nachhaltigkeitsberichterstattung, die auf DPP-Daten zurückgreifen kann

Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

CO₂-Grenzausgleich, der CO₂-Fußabdruckdaten aus dem DPP nutzt

EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen

DPP-Daten können für Taxonomie-Konformitätsbewertungen herangezogen werden

Marktüberwachung & Sanktionen

Die Einhaltung der DPP-Pflichten wird durch nationale Behörden kontrolliert

Kontrollen

Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten prüfen die Konformität von Produkten – sowohl physisch als auch durch digitalen Zugriff auf den DPP.

Sanktionen

Bei Verstößen drohen erhebliche Konsequenzen: Bußgelder, Verkaufsverbote, Rückrufaktionen und im Wiederholungsfall der Ausschluss vom EU-Markt.

Verantwortlichkeiten

Hersteller, Importeure und Bevollmächtigte sind primär verantwortlich. Auch Händler und Online-Marktplätze haben Prüfpflichten.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

  • Bußgelder nach nationalem Recht (in Deutschland: bis zu 100.000 Euro)
  • Verkaufsverbot für nicht-konforme Produkte
  • Verpflichtende Rückrufaktionen
  • Eintrag in öffentliche Datenbanken (Reputationsschaden)
  • Haftung gegenüber Geschäftspartnern und Endkunden

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